Grundsätze der Vermietung
Die Vermietung ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Aufgabe des Vorstandes, der die Vermietung gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) vornimmt. Bei Neuvermietungen werden die Wohnungen gemäss den nachstehenden Prioritäten vermietet:
a. In erster Linie an aktive Mitarbeiter/innen der allgemeinen Bundesverwaltung, der Post, der SBB, der Swisscom und der RUAG
b. dann an aktive Mitarbeiter/innen von Organisationen, die der Pensionskasse PUBLICA angeschlossen sind;
c. dann an pensionierte Mitarbeiter/innen gemäss Buchstabe a und b;
d. in letzter Linie an die übrigen Bewerber/innen.
Wie werde ich Mitglied?
Jede natürliche Person kann Mitglied der WBG Grünau werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch den Aufnahmebeschluss des Vorstandes aufgrund einer schriftlich eingereichten Beitrittserklärung.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Erwerb eines Anteilscheines von CHF 200.–.
Der Vorstand beschliesst endgültig über die Aufnahme und kann diese ohne Angabe von Gründen verweigern.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages schuldet der Neumieter dem Vermieter vor Fälligkeit der ersten Mietzinszahlung ein zinsloses Darlehen. Das unbefristete Darlehen beläuft sich je nach Grösse der Wohnung zwischen CHF 1’050.- und CHF 1’400.-.